Regionalbudget 2021

33 Kleinprojekte können gefördert werden

Die Interkommunale Allianz Schweinfurter OberLand hat sich erneut beim Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) Unterfranken um ein Regionalbudget beworben.Der ILE-Zusammenschluss hat am 08.12.2020 erneut zur Einreichung von Kleinprojekten für das Programmjahr 2021 aufgerufen. Bis zum 22.02.2021 konnten Anträge eingereicht werden. Insgesamt 46 Projektanträge wurden bis dahin gestellt – eine tolle Bilanz fürs Jahr 2021! Das Entscheidungsgremium entschied am 02.03.2021 über die Vielzahl der Anträge und wählte insgesamt 33 davon für die Förderung durch das Regionalbudget aus.

Im Jahr 2021 können somit Kleinprojekte, mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde, in den Mitgliedskommunen mit insgesamt 100.000 Euro gefördert werden. Durch die Förderung soll eine engagierte und aktive eigenverantwortliche ländliche Entwicklung unterstützt und die regionale Identität gestärkt werden.

Bereits im Jahr 2020 konnten durch das Regionalbudget insgesamt 30 Projekte gefördert werden: die Anschaffung von Bücherschränken für das Gemeindegebiet Maßbach, das Anbringen einer Schallschutzdecke für einen Seniorenraum in Fuchsstadt, die Installation von Defibrillatoren im Gemeindegebiet Thundorf, der Ausbau eines seniorengerechten Wanderwegs „Bänklesweg“ in Rannungen, der Kauf von Kinderbüchern für die Bücherei Schonungen und die Neugestaltung eines Spielplatzes in Weipoltshausen sind 6 tolle Beispiele dafür.

Folgende Kleinprojekte erhielten eine Förderzusage für das Regionalbudget 2021:

Individualisierung des Schulbusses – kinderfreundliche und ortstypische Beklebung (Markt Stadtlauringen)
Neubeschaffung einer Laserschießanlage und Ausrüstung für Kinder (Schützenverein Oberlauringen)
Einbau einer Kleinküche in den ehemaligen Kindergarten Wettringen (Markt Stadtlauringen)
Neubeschaffung von Turnbänken und Turnkästen für Sporttreibende aller Generationen (TSV Stadtlauringen)
Planen für Anbau der Außenbewirtung (DJK Ballingshausen)
Digitale Neuaustattung für „Kirche bewegt – Bauwagenkirche“ (Ev. Luth. Kirchengemeinde Schonungen)
Neuausstattung für die ehrenamtliche Arbeit des Malteser Hilfsdienst e.V. Abersfeld
Aktion zur Gewinnung neuer Feuerwehrmitglieder (FFW Forst)
Kneipp-Becken in den Bachgärten (Gemeinde Schonungen)
Projekt „Schonungen mit Ausstrahlung“ (Gemeinde Schonungen)
Leseprojekt Bücherwurm (Gemeindebücherei Schonungen)
Öffentlichkeitsarbeit des Fördervereins Schloss Mainberg e.V.
Neuanschaffung Lautsprecher und Scheinwerfer für das Freilichttheater von Poppenlauer (Heimatverein Maßbach e.V.)
Erweiterung der Sitzmöbel am Freilichttheater Schloßhof Poppenlauer (Heimatverein Maßbach e.V.)
Rückgewinnung des kulturell bedeutsamen Vorhang des Thoraschreins aus Poppenlauer (Markt Maßbach)
Neuanlage eines Jugendplatzes in Weichtungen als Aufenthaltsfläche (Markt Maßbach)
Aufstellen von Schautafeln für Bewegungsübungen an den Bänkleswegen 1+2 (Kombine Arbeitsgruppe Rannungen)
Windschutz zum Schutz von Informationsmaterial am Quartiersbüro Rannungen (Quartiersbüro Rannungen)
Verkehrserziehung für unsere Vorschüler (Kindergarten Gückernest Rannungen)
Wetterschutz für Veranstaltungen im Freien (Gemeinde Rannungen)
Informationstafeln für die Umgebung des Rannunger Sees mit spezifischen Themen (Gemeinde Rannungen)
Bücherschrank und Beschilderung (Kath. Bücherei Rannungen)
Anschaffung eines Informations-Terminals (Quartiersbüro Rannungen)
Vogelnestschaukel mit Schaukelgestell zur Aufwertung des Spielplatz Thundorf (Gemeinde Thundorf)
Vogelnestschaukel mit Schaukelgestell zur Aufwertung des Spielplatz Rothhausen (Gemeinde Thundorf)
Relax-Schwungliege und Bank mit Lehne für neue Aufenthaltsfläche am neu gestalteten Landschaftssee Theinfeld (Gemeinde Thundorf)
Anschaffung eines neuen Außen-Spielgerätes für unter Dreijährige Kinder für das Kinderhaus unter*m Regenbogen in Thundorf
Kauf eines Beamers und einer Leinwand für das Anbieten von Erste-Hilfe Kursen (Malteser Jugend Thundorf)
Anschaffung eines Defibrillators (FFW Madenhausen)
Neuanschaffung von Spielgeräten für Spielplatzerweiterung an Tannenberghütte Ottenhausen (Musikverein Hesselbach
Beschaffung eines Defibrillators (FFW Üchtelhausen)
Gestaltung eines Waldstücks und Erstausstattung für das Projekt „Waldkindergarten Üchtelhausen“ (St. Jakobus Verein Üchtelhausen)
Konservierung und Versetzung eines Bildstocks in Hoppachshof (Gemeinde Üchtelhausen)

ACHTUNG! Die Antragsfrist für das Jahr 2021 ist bereits beendet! Derzeit werden die Projekte, die eine Förderzusage erhalten haben, durchgeführt. 

Offizieller Förderaufruf Schweinfurter OberLand Regionalbudget 2021

Was wird gefördert?

Förderfähig sind beispielsweise Kleinprojekte zur

  1.     Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements,
  2.     Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene,
  3.     Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit,
  4.     Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung,
  5.     Umsetzung von dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen,
  6.     Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung.

Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 EUR nicht übersteigen. Hierbei handelt es sich um Nettoausgaben. Zu beachten ist, dass alle den Zweck der Förderung erfüllenden förderfähigen Nettoausgaben eines Projekts diese Höchstgrenze nicht überschreiten dürfen. Andernfalls kann ein Vorhaben nicht mehr als Kleinprojekt gewertet werden. In einem Aufruf kann pro Projekt nur ein Antrag eingereicht werden. Eine Aufteilung von Projekten zur Unterschreitung der förderfähigen Gesamtausgaben ist nicht zulässig. Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500 EUR werden nicht gefördert.

Was wird nicht gefördert?

Nicht förderfähig sind:

  • Bau- und Erschließungsvorhaben in Neubau-, Gewerbe- und Industriegebieten
  • der Landankauf
  • Kauf von Tieren
  • Wirtschaftsförderung mit Ausnahme von Kleinstunternehmen der Grundversorgung
  • Planungsarbeiten, die gesetzlich vorgeschrieben sind
  • Leistungen der öffentlichen Verwaltung
  • laufender Betrieb
  • Unterhaltung
  • Ausgaben im Zusammenhang mit Plänen nach dem BauGB
  • einzelbetriebliche Beratung
  • Personal- und Sachleistungen für die Durchführung eines Regionalmanagements
  • Personalleistungen

Wie hoch ist die Förderung?

Die Zuwendung für ein Kleinprojekt wird als Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung gewährt. Die tatsächlich entstanden Nettoausgaben (Bruttokosten abzüglich Umsatzsteuer, Skonti, Boni und Rabatte) werden mit bis zu 80 % bezuschusst, maximal jedoch mit 10.000 € und unter Berücksichtigung der im Falle der Auswahl im privatrechtlichen Vertrag festgelegten maximalen Zuwendung. Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500 € werden nicht gefördert. Handelt es sich beim Träger des Kleinprojekts (Letztempfänger) um den Inhaber eines Unternehmens und wird im Falle einer Förderung daraus ein wirtschaftlicher Vorteil erzielt, sind ergänzend die Bestimmungen des EU-Beihilferechts für den Bereich Gewerbe anzuwenden (Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 vom 18.12.2013).

Voraussetzungen

Gefördert werden nur Kleinprojekte mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde. Der Abschluss eines der Ausführung zugrunde liegenden Liefer- und Leistungsvertrages ist dabei grundsätzlich als Beginn zu werten. Bei Vorhaben zur Förderung von wirtschaftlichen Tätigkeiten sind die Bestimmungen der EU-Verordnung Nr. 1407/2013 vom 18.12.2013 (De-minimis-Beihilfe Gewerbe) zu beachten.

Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?

Zuwendungs- und Antragsberechtigte sind alle juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts, sowie natürliche Personen und Personengesellschaften.

Vorgehensweise

  1. Nehmen Sie bitte bei einer konkreten Projektidee zunächst Kontakt mit der Allianzmanagerin Fr. Grübl auf.
  2. Einreichung Förderanfrage bis zum 22.02.2021 an die verantwortliche Stelle Verwaltungsgemeinschaft Maßbach
  3. Das Entscheidungsgremium tagt am 02.03.2021 und entscheidet über die Förderfähigkeit
  4. Bei Zusage: Erhalt der Förderzusage und Abschluss eines privatrechtlichen Vertrages mit der verantwortlichen Stelle
  5. Start der Projektumsetzung erst nach Förderzusage und Abschluss des privatrechtlichen Vertrages möglich
  6. Projektabschluss bis 20. September 2021 (letztes Rechnungsdatum)
  7. Einreichung des Durchführungsnachweises (inkl. Rechnungsbelegen und Bildmaterial erwünscht) bis 01. Oktober 2021 bei der verantwortlichen Stelle
  8. Erhalt des berechneten Fördergeldes bis Ende des Jahres 2021

Termine/ Fristen

  • Abgabe der Förderanfragen spätestens bis 22.02.2021
  • Durchführung und Abrechnung des Kleinprojekts bis spätestens 20.09.2021
  • Spätester Termin zur Einreichung des Durchführungsnachweises inkl. Rechnungsbelegen mit der verantwortlichen Stelle des ILE-Zusammenschlusses (Vorlage des Durchführungsnachweises): 01.10.2021

Anfragen auf Förderung sind an folgende Adresse zu richten:

Verantwortliche Stelle des ILE-Zusammenschlusses
Verwaltungsgemeinschaft Maßbach
Marktplatz 1
97711 Maßbach

Als Ansprechpartner steht zur Verfügung:

Allianzmanager Lorenz Rothmann
Tel: 09721/509154
Email: info@schweinfurter-oberland.de

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