Regionalbudget 2023

Antragsstellung ab sofort möglich

 

Der ILE-Zusammenschluss Schweinfurter OberLand beabsichtigt für das Jahr 2023 beim Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) Unterfranken die Förderung eines Regionalbudgets nach den Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinR-LE) in Höhe von 100.000 EUR zu beantragen. Im Falle der Bewilligung durch das ALE erfolgt die Förderung nach den Bestimmungen der Maßnahme 9.0 Regionalbudget im Förderbereich 1 „Integrierte Ländliche Entwicklung“ (ILE) des Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) in der jeweils geltenden Fassung.

Im Jahr 2023 können somit erneut Kleinprojekte, mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde, in den Mitgliedskommunen mit insgesamt 100.000 Euro gefördert werden. Durch die Förderung soll eine engagierte und aktive eigenverantwortliche ländliche Entwicklung unterstützt und die regionale Identität gestärkt werden.

Die Förderung von Kleinprojekten im Rahmen des Regionalbudget ist im Schweinfurter OberLand bereits seit 2020 möglich. In den Jahren 2020-22 konnten somit insgesamt etwa 90 tolle Projekte in allen Gemeinden durchgeführt werden.

Folgende Projekte wurden 2022 gefördert:

Maßbach

  • TSV Maßbach: Kinder-Hüpfburg
  • Markt Maßbach: Öffentlicher Bücherschrank
  • Markt Maßbach: Unterstellpavillon an der Brandmühle
  • Heimatverein Poppenlauer e.V.: Ausstattung für die Theaterbühne

Rannungen

  • FFW Rannungen: Digitalisierung des Schulungsraumes
  • Kindergarten Gückernest: Spielgeräte für einen Wasserspieplatz
  • Quartiersmanagement: Windschutz am Quartiersbüro
  • Gemeinde Rannungen: Anschaffung von Hundekotbeutelspender

Schonungen

  • BRK Schonungen: Öffentlichkeitsarbeit für die Bereitschaft Schonungen
  • FFW Forst: Öffentlichkeitsarbeit zur Mitgliedergewinnung
  • DLRG Schonungen: Neue Technik für die Drohneneinheit
  • Sportfreunde Waldsachsen: Anlage einer Sonnenterasse zur allgemeinen Nutzung
  • Naturfreunde Schonungen: Neugestaltung des Spielplatzes am Naturfreundehaus
  • Gemeinde Schonungen: Imagevideo der Gemeinde

Stadtlauringen

  • FFW Sulzdorf: Beamer und Leinwand für das Dorfgemeinschaftshaus
  • DJK Ballingshausen: Auswechselspielerkabinen am Sportplatz
  • Friedrich-Rückert-Arbeitskreis Oberlauringen: Durchführung einer Veranstaltung „Der andere Rückert – Friedrich Rückert, der Orientalist“
  • Vereinsgemeinschaft Oberlauringen: Beschaffung eines Defibrillators
  • TTC Fuchsstadt: Ausstattung für das Bürgerhaus
  • Markt Stadtlauringen: Akustikdecke im Dorfgemeinschaftshaus Altenmünster

Thundorf

  • Gemeinde Thundorf: Sitzgruppen, Relaxliegen und Bänke an vier verschiedenen Standorte im gesamten gemeindegebiet
  • Kindergarten St. Michaelsverein Thundorf: „Carport“ für Kinderfahrzeuge/Kinderwägen

Üchtelhausen

  • SC Hesselbach: Nestschaukel am Vereinsgelände
  • SC Ebertshausen: Neues Spielgerät am Sportplatzgelände
  • Katholische Öffentliche Bibliothek Hesselbach: Ersteinrichtung eines Kinderraumes
  • Gemeinde Üchtelhausen: Errichtung einer Skateanlage in Hesselbach

Was wird gefördert?

Förderfähig sind beispielsweise Kleinprojekte zur

  1.     Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements,
  2.     Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene,
  3.     Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit,
  4.     Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung,
  5.     Umsetzung von dem ländlichen Charakter angepassten       Infrastrukturmaßnahmen,
  6.     Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung.

Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 EUR nicht übersteigen. Hierbei handelt es sich um Nettoausgaben. Zu beachten ist, dass alle den Zweck der Förderung erfüllenden förderfähigen Nettoausgaben eines Projekts diese Höchstgrenze nicht überschreiten dürfen. Andernfalls kann ein Vorhaben nicht mehr als Kleinprojekt gewertet werden. In einem Aufruf kann pro Projekt nur ein Antrag eingereicht werden. Eine Aufteilung von Projekten zur Unterschreitung der förderfähigen Gesamtausgaben ist nicht zulässig. Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500 EUR werden nicht gefördert.

Was wird nicht gefördert?

Nicht förderfähig sind:

  • Bau- und Erschließungsvorhaben in Neubau-, Gewerbe- und Industriegebieten
  • der Landankauf
  • Kauf von Tieren
  • Wirtschaftsförderung mit Ausnahme von Kleinstunternehmen der Grundversorgung
  • Planungsarbeiten, die gesetzlich vorgeschrieben sind
  • Leistungen der öffentlichen Verwaltung
  • laufender Betrieb
  • Unterhaltung
  • Ausgaben im Zusammenhang mit Plänen nach dem BauGB
  • einzelbetriebliche Beratung
  • Personal- und Sachleistungen für die Durchführung eines Regionalmanagements
  • Personalleistungen

Wie hoch ist die Förderung?

Die Zuwendung für ein Kleinprojekt wird als Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung gewährt. Die tatsächlich entstanden Nettoausgaben (Bruttokosten abzüglich Umsatzsteuer, Skonti, Boni und Rabatte) werden mit bis zu 80 % bezuschusst, maximal jedoch mit 10.000 € und unter Berücksichtigung der im Falle der Auswahl im privatrechtlichen Vertrag festgelegten maximalen Zuwendung. Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500 € werden nicht gefördert. Handelt es sich beim Träger des Kleinprojekts (Letztempfänger) um den Inhaber eines Unternehmens und wird im Falle einer Förderung daraus ein wirtschaftlicher Vorteil erzielt, sind ergänzend die Bestimmungen des EU-Beihilferechts für den Bereich Gewerbe anzuwenden (Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 vom 18.12.2013).

Voraussetzungen

Gefördert werden nur Kleinprojekte mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde. Der Abschluss eines der Ausführung zugrunde liegenden Liefer- und Leistungsvertrages ist dabei grundsätzlich als Beginn zu werten. Bei Vorhaben zur Förderung von wirtschaftlichen Tätigkeiten sind die Bestimmungen der EU-Verordnung Nr. 1407/2013 vom 18.12.2013 (De-minimis-Beihilfe Gewerbe) zu beachten.

Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?

Zuwendungs- und Antragsberechtigte sind alle juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts, sowie natürliche Personen und Personengesellschaften.

Kriterien zur Projektauswahl

1.     Beitrag d. Projektes zum ILEK-Themenfeld „Dorf- und Siedlungsentwicklung“
2.     Beitrag d. Projektes zum ILEK-Themenfeld „Verkehr und Infrastruktur“
3.     Beitrag d. Projektes zum ILEK-Themenfeld „Landschaft und Landnutzung, Energie, Klimawandel und Umweltschutz“
4.     Beitrag d. Projektes zum ILEK-Themenfeld „Naherholung & Tourismus“
5.     Beitrag d. Projektes zum ILEK-Themenfeld „Kultur und Soziales“
6.     Nutzen für die Allgemeinheit
7.     Bedeutung des Projektes für die ILE Schweinfurter OberLand

Je Auswahlkriterium können maximal drei Punkte vergeben werden. Das Auswahlkriterium „Nutzen für die Allgemeinheit“ wird doppelt gewertet. Die Mindestpunktzahl für ein förderbares Projekt liegt bei 8 Punkten. Nicht förderfähig sind dabei Projekte mit einer Bepunktung zwischen 0-8 Punkten. Die Unterstützung ist bei 8 – 16 Punkten möglich. Wenn die Punktzahl zwischen 17 – 24 Punkten liegt, sollte das Projekt unbedingt gefördert werden. Das Entscheidungsgremium prüft gemeinsam die eingegangenen Bewerbungen nach den vorgegebenen Auswahlkriterien und erstellt eine Rangfolge. Bei Punktegleichheit wird das Projekt priorisiert, welches in der Kategorie 6 „Nutzen für die Allgemeinheit“ die höhere Punktzahl erreicht hat. Danach entscheidet das Eingangsdatum des Förderantrages.

Das Regionalbudget wird auf die Gemeinden nach dem Verteilerschlüssel des Schweinfurter OberLands (Hälfte zu gleichen Anteilen, Hälfte Anteil pro Einwohner) aufgeteilt.

Vorgehensweise

  1. Nehmen Sie bitte bei einer konkreten Projektidee zunächst Kontakt mit der ILE-Umsetzungsbegleitung Lorenz Rothmann auf.
  2. Einreichung Förderanfrage bis zum 31.12.2022 an die verantwortliche Stelle Verwaltungsgemeinschaft Maßbach oder an die jeweilige Gemeindeverwaltung
  3. Das Entscheidungsgremium tagt in der zweiten Januarhälfte und entscheidet über die Förderfähigkeit
  4. Bei Zusage: Erhalt der Förderzusage und Abschluss eines privatrechtlichen Vertrages mit der verantwortlichen Stelle
  5. Start der Projektumsetzung erst nach Förderzusage und Abschluss des privatrechtlichen Vertrages möglich
  6. Projektabschluss bis 20. September 2023 (letztes Rechnungsdatum)
  7. Einreichung des Durchführungsnachweises (inkl. Rechnungsbelegen und Bildmaterial erwünscht) bis 01. Oktober 2023 bei der verantwortlichen Stelle
  8. Erhalt des berechneten Fördergeldes bis Ende des Jahres 2023

Termine/ Fristen

  • Abgabe der Förderanfragen spätestens bis 31.12.2022
  • Durchführung und Abrechnung des Kleinprojekts bis spätestens 20.09.2023
  • Spätester Termin zur Einreichung des Durchführungsnachweises inkl. Rechnungsbelegen mit der verantwortlichen Stelle des ILE-Zusammenschlusses (Vorlage des Durchführungsnachweises): 01.10.2023

Anfragen auf Förderung sind an folgende Adresse zu richten:

Verantwortliche Stelle des ILE-Zusammenschlusses
Verwaltungsgemeinschaft Maßbach
Marktplatz 1
97711 Maßbach

Als Ansprechpartner steht zur Verfügung:

ILE-Umsetzungsbegleiter Lorenz Rothmann
Tel: 09721/75 70 111
Email: info@schweinfurter-oberland.de

Page Reader Press Enter to Read Page Content Out Loud Press Enter to Pause or Restart Reading Page Content Out Loud Press Enter to Stop Reading Page Content Out Loud Screen Reader Support