Regionalbudget 2020

Förderung von 30 Kleinprojekten – was daraus geworden ist

Die Allianz Schweinfurter OberLand hat sich erfolgreich um ein Regionalbudget beworben, welches vom Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken mit 90.000 € pro Jahr gefördert wird. Die Allianz beteiligt sich mit 10.000 € pro Jahr. Damit können im Jahr 2020 erstmals Kleinprojekte in den 6 Mitgliedsgemeinden Thundorf, Rannungen, Schonungen, Maßbach, Stadtlauringen und Üchtelhausen in Höhe von 100.000 € gefördert werden.

Der erste Förderaufruf erfolgte am 04.02.2020. Nach einer weiteren Verlängerung des Antragszeitraums, konnten nun erfreulicherweise insgesamt 30 Kleinprojekte durch das neue Regionalbudget unterstützt werden. Das Budget wurde somit für das Jahr 2020 komplett ausgeschöpft. Unter den Projektträgern finden sich dabei vor allem Vereine, aber auch Arbeitskreise, Pfarreiengemeinschaften sowie Kommunen sind vertreten. Auch in den kommenden Jahren ist mit der Fördermöglichkeit des Regionalbudgets zu rechnen.

Mit dem Regionalbudget können nun Kleinprojekte (Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20 000 Euro netto nicht übersteigen) durchgeführt werden, die der Umsetzung des Entwicklungskonzepts der ILE-Region dienen und mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde. Durch die Förderung soll eine engagierte und aktive eigenverantwortliche ländliche Entwicklung unterstützt und die regionale Identität gestärkt werden.

NEU: Informationsbroschüre Regionalbudget ALE

Projektbeispiele

Projektbeispiele sind beispielsweise der „Ranninger Bänkleswach“: Kernelement davon sind zunächst zwei neue seniorengerechte, ausgeschilderte Wege mit neuen Sitzbänken in fußläufiger Entfernung (max. Abstand zw. 400-600 Metern). Im Gemeindegebiet des Marktes Maßbach wurden drei öffentliche Bücherschränke aufgestellt und an der Tannenberghütte in Ottenhausen wurden eine E-Bike Ladestation und eine Rutsche errichtet.

E-Bike Ladestation und Röhrenrutsche an der Tannenberghütte in Ottenhausen

Die Tannenberghütte wird von zahlreichen Radfahrern aus dem Schweinfurter OberLand und auch darüber hinaus als Ausflugsziel und Einkehrmöglichkeit genutzt. Für diese wurde nun ein Fahrradparkplatz mit einer E-Bike Ladestation errichtet, wodurch die Naherholung und der Tourismus gestärkt werden sollen. Die E-Bike Ladestation dient auch als Reaktion auf die steigende Nachfrage nach einem flächendeckenden Netz an Ladesäulen. Die neue E-Bike Ladestation in Ottenhausen ist nun die erste Ladestation im Schweinfurter Landkreis, also außerhalb des Stadtgebiets.

Nach und nach soll auch der kleine öffentlich zugängliche Spielplatz oberhalb der Tannenberghütte erneuert werden. Ein Anfang wurde jetzt mit dem Bau einer 7,50 Meter langen grünen Röhrenrutsche gemacht. Am 03. September 2020 wurde die Rutsche und die E-Bike Ladestation offiziell in Betrieb genommen.

Öffentliche Bücherschränke in Maßbach, Poppenlauer und Volkershausen

Deutschlandweit gibt es fast 2.000 Bücherschränke, wobei Bayern mit 143 Stück stark unterrepräsentiert ist. Bücherschränke für den Markt Maßbach sind eine wertvolle Bereicherung für eine breite Bevölkerungsgruppe und dienen zur Belebung des Marktplatzes. Außerdem folgt eine derartige Einrichtung dem Gedanken der Nachhaltigkeit. Bürger können zu jeder Zeit und ohne Formalität Bücher einstellen und entnehmen. Die Bücherschränke sind eine sinnvolle Ergänzung zum kulturellen Bereich der Gemeinde. Mit dem Projekt bzw. der Förderung durch das Regionalbudget wurden drei öffentliche Bücherschränke für Maßbach, Volkershausen und Poppenlauer angeschafft. Mit einem bereits großen angesammelten Bücherfundus der Familie Richter aus Maßbach wurde für die Erstausstattung gesorgt. Familie Richter wird ebenfalls „Pate“ für den Bücherschrank in Maßbach sein und für den Unterhalt sorgen.

Der „Ranninger Bänkleswach“

Der Ranninger Bänkleswach dient der Mobilisierung von älteren Menschen, die mangels Rastmöglichkeiten kaum noch Wanderungen oder Spaziergänge unternehmen können. Kernelement davon sind zunächst zwei neue seniorengerechte, ausgeschilderte Wege mit neuen Sitzbänken in fußläufiger Entfernung (max. Abstand zwischen 400-600 Metern). Die Wege wurden beschildert und es gibt Übersichtskarten vor Ort, in denen der Verlauf der Wege und die Standorte der Sitzbänke eingezeichnet sind. Außerdem befindet sich auf jeder Bank ein Hinweis, wie weit es noch bis zur nächsten Bank zu laufen ist.

30 Projekte konnten nun abgeschlossen werden und können mit einer Zuwendung für ihr Kleinprojekt rechnen. Wir gratulieren den Antragstellern für die erfolgreiche Umsetzung und wünschen weiterhin viel Freude daran! Hier eine Liste aller Projekte und Projektträger:

Die Allianz Schweinfurter OberLand hat sich erfolgreich um ein Regionalbudget beworben, welches vom Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken mit 90.000 € pro Jahr gefördert wird. Die Allianz beteiligt sich mit 10.000 pro Jahr €. Damit konnten im Jahr 2020 erstmals 30 Kleinprojekte in den Mitgliedsgemeinden Thundorf, Rannungen, Schonungen, Maßbach, Stadtlauringen und Üchtelhausen in Höhe von 100.000 € gefördert werden.

Der erste Förderaufruf erfolgte am 04.02.2020. Nach einer weiteren Verlängerung des Antragszeitraums, können nun erfreulicherweise insgesamt 30 Kleinprojekte durch das neue Regionalbudget unterstützt werden. Das Budget ist somit bereits für dieses Jahr komplett ausgeschöpft. Unter den Projektträgern finden sich dabei vor allem Vereine, aber auch Arbeitskreise, Pfarreiengemeinschaften sowie Kommunen sind vertreten. Auch in den kommenden Jahren ist mit der Fördermöglichkeit des Regionalbudgets zu rechnen.

Projektbeispiele sind beispielsweise der „Ranninger Bänkleswach“: Kernelement davon sind zunächst zwei neue seniorengerechte, ausgeschilderte Wege mit neuen Sitzbänken in fußläufiger Entfernung (max. Abstand zw. 400-600 Metern). Im Gemeindegebiet des Marktes Maßbach sollen drei öffentliche Bücherschränke aufgestellt werden. In Birnfeld wird ein wichtiges Mahnmal restauriert, um die Geschichte der vergangenen 100 Jahre auch als Mahnung für die jüngeren Generationen wachzuhalten. In Weipoltshausen wird z.B. die Neuanlage eines Spielplatzes auf dem Vereinsgelände der Eigenheimer, mit dem Regionalbudget bezuschusst.

Mit dem Regionalbudget können nun Kleinprojekte (Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20 000 Euro netto nicht übersteigen) durchgeführt werden, die der Umsetzung des Entwicklungskonzepts der ILE-Region dienen und mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde. Durch die Förderung soll eine engagierte und aktive eigenverantwortliche ländliche Entwicklung unterstützt und die regionale Identität gestärkt werden.

Allianzsprecher Matthias Klement und ILE-Betreuer Gerald Kolb (Amt für ländliche Entwicklung Unterfranken) sind erfreut darüber, dass das Regionalbudget dieses Jahr bereits so gut angenommen wurde. Die verantwortliche Stelle – die Verwaltungsgemeinschaft Maßbach, die in enger Zusammenarbeit mit der Allianzmanagerin Hannah-Rabea Grübl die Abwicklung des Regionalbudgets betreut, zeigt sich ebenfalls erfreut über den guten Start der neuen Fördermöglichkeit. Die Voraussetzung der Projekte war, dass jedes Projekt einen Bezug zum ILEK hat und bestimmte Kriterien erfüllt. Nach Abschluss eines privatrechtlichen Vertrags mit der Verwaltungsgemeinschaft Maßbach kann nun die Umsetzung der Projekte durch die Antragssteller erfolgen. Der Abrechnungstermin ist mit dem 20.09.2020 festgelegt. Der Durchführungsnachweis muss bis spätestens 01.10.2020 bei der Verwaltungsgemeinschaft Maßbach vorgelegt werden.

Dieser Aufruf umfasst ausschließlich Anfragen auf Förderung von Kleinprojekten, die unter Berücksichtigung

  • der Ziele gleichwertiger Lebensverhältnisse einschließlich der erreichbaren Grundversorgung,
  • attraktiver und lebendiger Ortskerne und der Behebung von Gebäudeleerständen,
  • der Ziele und Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung,
  • der Belange des Natur-, Umwelt- und Klimaschutzes,
  • der Reduzierung der Flächeninanspruchnahme,
  • der demografischen Entwicklung sowie
  • der Digitalisierung

den Zweck verfolgen, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln. Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 EUR nicht übersteigen. Hierbei handelt es sich um Nettoausgaben. Zu beachten ist, dass alle den Zweck der Förderung erfüllenden förderfähigen Nettoausgaben eines Projekts diese Höchstgrenze nicht überschreiten dürfen. Andernfalls kann ein Vorhaben nicht mehr als Kleinprojekt gewertet werden. In einem Aufruf kann pro Projekt nur ein Antrag eingereicht werden. Eine Aufteilung von Projekten zur Unterschreitung der förderfähigen Gesamtausgaben ist nicht zulässig.

Voraussetzungen: Gefördert werden nur Kleinprojekte in Ortschaften mit bis zu 10.000 Einwohnern (Erstwohnsitze), mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde. Der Abschluss eines der Ausführung zugrunde liegenden Liefer- und Leistungsvertrages ist dabei grundsätzlich als Beginn zu werten. Bei Vorhaben zur Förderung von wirtschaftlichen Tätigkeiten sind die Bestimmungen der EU-Verordnung Nr. 1407/2013 vom 18.12.2013 (De-minimis-Beihilfe Gewerbe) zu beachten.

Fördergegenstand: Förderfähig sind beispielsweise Kleinprojekte zur Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements, Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene, Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit,Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung, Umsetzung von dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen, Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung.

Das Kleinprojekt muss so rechtzeitig umgesetzt werden, dass der Durchführungsnachweis bis spätestens 01.10.2020 vorgelegt werden kann.

Zuwendungs- und Antragsberechtigte:

  1. a) Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts,
  2. b) natürliche Personen und Personengesellschaften.

Art und Umfang der Förderung: Die Zuwendung wird als Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung gewährt. Die tatsächlich entstandenen Nettoausgaben (Bruttoausgaben abzüglich Umsatzsteuer, Skonti, Boni und Rabatte) werden mit bis zu 80 % bezuschusst, maximal jedoch mit 10.000 EUR und unter Berücksichtigung der im privatrechtlichen Vertrag (siehe unten) festgelegten maximalen Zuwendung. Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500 EUR werden nicht gefördert.

Die gleichzeitige Inanspruchnahme von Zuwendungen aus anderen Förderprogrammen ist zulässig, soweit dies dort nicht ausgeschlossen ist. Eine zusätzliche Förderung über die FinR-LE oder die Dorferneuerungsrichtlinien zum Vollzug der Bayerischen Dorfentwicklungsprogramms (DorfR) ist nicht erlaubt. Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Zuwendung ist nicht auf Dritte übertragbar.

Antrags- und Auswahlverfahren: Mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte durchgeführt werden, die der Umsetzung des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepts dienen und im Gebiet des ILE-Zusammenschlusses liegen. Die Auswahl der Kleinprojekte erfolgt durch ein Entscheidungsgremium, das sich aus Vertretern regionaler Akteure zusammensetzt.

Kriterien zur Projektauswahl:

Kriterium Bewertungsinhalt Punkte (max.)
1. Beitrag d. Projektes zum ILEK-Themenfeld „Dorf- und Siedlungsentwicklung“ 3
2.  Beitrag d. Projektes zum ILEK-Themenfeld „Landschaft und Landnutzung“ 3
3.  Beitrag d. Projektes zum ILEK-Themenfeld „Energie, Klimawandel und Umweltschutz 3
4. Beitrag d. Projektes zum ILEK-Themenfeld „Naherholung & Tourismus“ 3
5.  Beitrag d. Projektes zum ILEK-Themenfeld „Kultur und Soziales“ 3
6. Beitrag d. Projektes zum ILEK-Themenfeld „Verkehr und Infrastruktur“ 3
7. Nachhaltigkeit der Maßnahme 3
8. Einbezug der Bürger (Bürgerbeteiligung) 3
9. Umsetzungsgarantie des Projektes 3
10. Vernetzungsgrad (z.B. zwischen Partnern, Sektoren, mit anderen Projekten) 3
11. Beitrag d. Projektes zum Zielerreichungsgrad ILEK 3
12. Bedeutung des Projektes für die ILE Schweinfurter OberLand 3

 Alle eingereichten Projektanträge werden auf Einhaltung der Fördervoraussetzungen geprüft und anhand der genannten Auswahlkriterien bewertet. Aus der Bewertung aller Projekte entsteht die Reihenfolge der zu unterstützenden Projekte im Rahmen des zur Verfügung stehenden Regionalbudgets. Nach einer positiven Auswahlentscheidung wird ein privatrechtlicher Vertrag zwischen dem ILE Zusammenschluss Interkommunale Allianz Schweinfurter OberLand und dem Träger des ausgewählten Kleinprojekts geschlossen, in dem die Umsetzungsmodalitäten geregelt werden.

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